Steuerplanung
Letzte Änderung am 03.02.2016
Steuerplanung fängt nicht erst beim Ausfüllen der Steuererklärung an - dann ist es bereits zu spät. Hier erfahren Sie Tipps und Tricks wie Sie auch als Lohnausweisempfänger Ihre Steuerbelastung nachhaltig reduzieren können. Selbstverständlich sind im Einzelfall die persönlichen Verhältnisse und Möglichkeiten zu berücksichtigen.
- Ausnützen der dritten Säule von je CHF 6'768.00 für Personen, welche in einer Pensionskasse versichert sind oder 20% des Einkommens, maximal CHF 33'840.00, für Personen welche nicht im BVG versichert sind. Dieser Betrag kann vollumfänglich vom Einkommen in Abzug gebracht werden.
- Einkauf in die Pensionskasse. Siehe Beitrag "Steuern sparen mit Nachzahlung in die Pensionskasse".
- Reden Sie mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie anstelle einer Lohnerhöhung lieber eine Kadervorsorge oder eine besser ausgebaute Pensionskasse möchten.
- Kleinere Renovationen zusammenfassen. In den meisten Kantonen kann jährlich zwischen Effektiv- und Pauschalabzug umgestellt werden. Kleinere Renovationen sind oft kleiner als der Pauschalabzug. Sie sollten deshalb mit solchen Renovationen zuwarten, bis ein Betrag von ungefähr 20'000.00 zusammenkommt, dieser ist dann deutlich höher als der Pauschalabzug.
- Grössere Renovationen über mehrere Jahre verteilen. Wer sein Haus einmalig für CHF 150'000.00 renoviert spart infolge der Steuerprogression weniger, als wenn er drei Mal CHF 50'000.00 in Abzug bringt.
- Wenn Sie einzelne Räume Ihres Hauses vermieten, muss der Eigenmietwert reduziert werden. Wenn Sie einzelne Räume Ihres Hauses nicht benutzen und die Räume vollständig leer sind, muss Ihnen ein Unternutzungsabzug gewährt werden.
- Versuchen Sie einen Teil des Gehaltes als steuerfreie Nebenleistungen zu vereinbaren. Dazu gehören Kosten für das Natel, Abonnementskosten von Zeitschriften, Kosten von Fitnessklubs, Pauschalspesen in vertretbarem Rahmen usw.
- Amortisieren Sie Hypotheken indirekt. Benützen Sie für die indirekte Amortisation Ihren Säule-3a-Vertrag.
- Anstelle einer Obligation eine konventionelle Einmaleinlage abschliessen. In den meisten Kantonen ist diese steuerfrei, wenn sie eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren hat und die Auszahlung nicht vor dem 60. Altersjahr erfolgt.
- Obligationen, insbesondere hochverzinsliche, vor der Ausschüttung verkaufen. Etliche Anleger wollen immer erst nach der Ausschüttung verkaufen, mit der Aussage, "ich möchte noch den Zins haben". Dabei ist der Zins immer im Kurs einer Obligation enthalten. Verkaufe ich diese zu einem höheren Kurs, ist der (Zins) Kursgewinn steuerfrei, warte ich auf die Ausschüttung muss der Zins als Einkommen versteuert werden.
- Überschüsse Ihres laufenden Einkommens nicht in zinsbringende Anlagen investieren, sondern entweder in eine gemischte Versicherung (die Auszahlung ist steuerfrei) oder in einen Aktienfondssparplan (ohne Versicherungsschutz).
- Pensionskassenguthaben und dritte Säule gestaffelt beziehen. Zahlen Sie auf mehrere 3a Kontos oder Versicherungen ein (nicht mehr als erlaubt! Wer zuviel einzahlt bestraft sich selbst), damit Sie diese gestaffelt beziehen können. Vorsorgegelder aus der zweiten und dritten Säule werden kumulativ und Mann und Frau pro Jahr zusammen besteuert. Um auch hier die Progression zu brechen, ist es deshalb sinnvoll diese gestaffelt zu beziehen. (Als Wohneigentumsförderung und frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter nach den gesetzlichen Möglichkeiten).