Die wichtigsten Neuerungen des GmbH-Rechts

Letzte Änderung am 03.02.2016

Die Gesellschaftsform der GmbH wird dank einer Gesetzesrevision, die am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, einfacher und flexibler ausgestaltet. Die altrechtlichen GmbH sind verpflichtet, während der Übergangsfrist von zwei Jahren ihre Statuten anzupassen. Nur teilweise einbezahltes Stammkapital muss bis zu diesem Zeitpunkt voll einbezahlt sein. Die Revisionspflicht entsteht mit Beginn des ersten Geschäftsjahres, dass mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes oder danach beginnt.

 
  bisher neu
Gründung mindestens 2 Gesellschafter 1 Gesellschafter möglich
Stammkapital auf CHF 2'000'000 begrenzt unbegrenzt
Liberierung mindestens zur Hälfte volle Liberierungspflicht
Haftung Solidarhaftung für unliberiertes Stammkapital Solidarhaftung entfällt
Nennwert mindestens CHF 1'000 pro Stammanteil mindestens CHF 100 pro Stammanteil
Übertragbarkeit Übertragung von Stammanteilen nur mit Notar Übertragung durch einfache Schriftlichkeit
Meldepflicht jährliche Meldepflicht an das Handelsregister Meldepflicht entfällt
Nachschusspflicht unbegrenzte Nachschusspflicht möglich Nachschusspflicht für maximal doppelten Nennbetrag möglich
Beschlussfassung Abstimmung mit abgegebenen Stimmen Abstimmung mit vertretenen Stimmen
Vetorecht Statutarisches Vetorecht nicht vorgesehen Statutarisches Vetorecht ausdrücklich möglich
Minderheitsschutz            kein Schutz für Minderheitsgesellschafter Schutzrechte für Minderheitsgesellschafter
Revisionspflicht keine Revisionspflicht Revisionspflicht (ausser Kleinst-GmbH)
Ausschluss Austritt und Ausschluss nur via Gerichtsverfahren          Austritt und Ausschluss durch Gesellschafter vollziehbar