Säule 3a

Letzte Änderung am 03.02.2016

Wieder geht ein Jahr dem Ende zu. Das ist meistens der Moment, da die Leute sich an ihre gebundene Vorsorge 3a erinnern. Reicht das Geld überhaupt für eine Einlage und wenn ja, wie viel soll es denn sein?

 

Die Antwort kann nur lauten: so viel wie möglich. Denn die Säule 3a ist hierzulande wohl die bestrentierende Sparform. Zwar sind die schönen Zeiten vorbei, da die Banken mit Vorzugszinsen lockten. Aber durch das Steuerprivileg erhöht sich die Rendite eines gebundenes Vorsorgekontos auf ein interessantes Niveau. Da in der Säule 3a langfristig gespart wird, kann durch die Wahl des richtigen Geldinstitutes die Sparsumme markant beeinflusst werden.

So stellt sich die Situation heute dar: UBS und ZKB geben 0,50 %; dazwischen liegen Basler Kantonalbank mit 0,60%, Credit Suisse mit 0,70 %, Migros Bank, Bank Coop und Raiffeisenbank mit 0,75 %; am oberen Ende findet man die Bank CIC Suisse mit 0,80%, die Wir Bank mit 0,85 % und die Corner Bank mit 0,875 %.

Das folgende Beispiel zeigt, dass schon ein halbes Prozent die Sparsumme markant beeinflusst: Wird im Alter von 30 Jahren ein Vorsorgekonto 3a eröffnet, so liegen bei einer jährlichen Einlage von CHF 3'500.00 und einer Verzinsung von 1,0 % nach 35 Jahren rund CHF 145'000.00 auf der hohen Kante. Mit 1,5 % verzinst wären es aber CHF 13'750.00 mehr.

Was aber, wenn bereits ein Konto bei einer Niedrigstzinsbank eröffnet wurde? Ganz einfach: Vorsorgekonto kündigen und den Betrag auf das neu eröffnete Konto bei einer anderen Bank überweisen lassen. Kosten entstehen bei dieser Transaktion in der Regel keine.

Erwerbstätige mit einer Pensionskasse können jährlich bis zu CHF 6'768.00 (ohne Pensionskasse CHF 33'840.00) abziehen. Bei einem angenommenen steuerbaren Einkommen von CHF 55'000.00 verringert ein Abzug von CHF 3'000.00 die Steuerrechnung in der Stadt Basel um CHF 675.00. Bei CHF 100'000.00 bleibt die Einsparung aufgrund des zweistufigen Steuertarifs bei CHF 675.00 (Steuertarif Verheiratete, ohne Bundessteuer). In Liestal, beträgt die Ersparnis beim gleichen Einkommen CHF 455.00 bzw. CHF 690.00. Die jährlich gutgeschriebenen Zinsen sind steuerfrei.

Bei der Auflösung des Vorsorgekontos - dies muss spätestens mit 65 (Frauen 64) erfolgen - fordert der Fiskus seinen Obolus. Die jetzt anfallende, vom Einkommen unabhängige Steuer kann die früheren Vorteile (Vorzugszins, Steuerabzug, steuerfreie Verzinsung) nicht zunichte machen. Hiezu ein Beispiel: Bei einer Auszahlung von CHF 100'000.00 zwackt der Fiskus in Basel CHF 5'144.00 ab; in Liestal sind es gerade mal CHF 3'694.00.

Der Fiskus rechnet jährlich ab; Versäumnisse im alten Jahr können also später nicht mehr nachgeholt werden. Wer vorübergehend knapp bei Kasse ist, sollte deshalb die geplante Einlage vom freien Sparkonto aufs gebundene Vorsorgekonto überweisen lassen.